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Bürgerversammlungen sind immer gute Gelegenheiten, Anliegen bei der Stadtspitze direkt anzubringen.

Zur Bürgerversammlung am Mittwoch den 7. Februar 2018 haben wir vier Themen angesprochen:

 

Punkt 1:

Beim ersten Thema könnten wir uns auf Zitate aus dem Neujahrsgruß unseres Oberbürgermeisters beschränken. Ich zitiere: „Da Nürnberg ohnedies schon sehr dicht bebaut ist, müssen wir das Grün, das wir haben, noch mehr pflegen und aufwerten, Straßenbäume pflanzen, auch wenn sie mal einen Parkplatz kosten, kleine Grünflächen in Frischluftschneisen weiterentwickeln.“ (NN 30.12.17)

Unsere Wünsche treffen sich hier ganz genau mit denen unseres OB. Wir wollen die Idee der Grünzüge für unseren Stadtteil wiederbeleben, das wäre dann so eine Frischluftschneise, also eine Art grünen Parcours . Begleiten Sie uns auf unserem Spaziergang vom Schweinauer Buck über die Hohe Marter, dem Amberger Schulhaus, der Anlage bei der Kreuzkirche durch die Alte Allee, Spielplatz Pferdemarkt, Fuggerstraße zum Nordwestpark. Am 9. März um 16.00 Uhr treffen wir uns mit dem Bund-Naturschutz auf dem Buck und werden diesen Spaziergang ganz konkret durchführen. So ein Parcours würde auch genau dem entsprechen, was die Krankenkassen mit ihrer Gesundheitsprävention in den nächsten Jahren wollen. Seniorennetzwerk auch dafür. Nebenbei bemerkt wäre es halt gut, wenn dann am Ende des Spazierganges im Nordwestpark auch eine öffentliche Bedürfnisanstalt verfügbar wäre. Da wir in Puncto Frischluftschneisen und Grünflächenerweiterung einer Meinung sind, sehe ich der Erfüllung unseres Wunsches, den Bürgervereins, sehr hoffnungsvoll entgegen.

 

Punkt 1: Antworten der Stadt Nürnberg

Zu dem Vorschlag „Grünzüge“ einzurichten

Der vom Bürgerverein skizzierte Grünzug, beginnend in Schweinau/Schweinauer Buck über St. Leonhard bis hin zum Westpark, ist ein begrüßenswerter Vorschlag. Er verläuft weitestgehend entlang einer übergeordneten Freiraumverbindung, die im Gesamtstädtischen Freiraumkonzept des Masterplan Freiraum (GFK) sowie im aktuellen Flächennutzungsplan (FNP) dargestellt und somit planungsrechtlich gesichert ist.

Der potenzielle Grünzug verbindet vorhandene Grünflächen in den Stadtteilen und führt durch verkehrsberuhigte und bereits attraktive Wegstrecken, die einen günstigen Baumbestand aufweisen. An der ,,Alten Allee“ sind alte Laubbäume als geschützte Naturdenkmale ausgewiesen. An anderen Stellen, beispielsweise am früheren Straßenbahndepot südlich der Nopitschstraße, besteht bezüglich der Grünversorgung Aufwertungsbedarf.

Ziel der Stadtverwaltung ist es, attraktive, möglichst vernetzte Grünzüge und Verbindungen in Wert zu setzen, stetig auszubauen und ein verkehrs- und lärmberuhigtes grünes Netz im Sinne der,,Grünen lnfrastruktur“ für Fußgänger und Radfahrer zu schaffen.

Mit dem Vorschlag des Bürgervereins St. Leonhard/Schweinau wird bestätigt, dass die Verwaltung mit den priorisierten Maßnahmen des Aktionsplans den Bedarf vor Ort richtig einschätzt. Es gibt große Bestrebungen der Verwaltung, potenzielle Baumstandorte an gründefizitären Straßenzügen zu ermitteln und – wo technisch möglich – neue Straßenbäume zu pflanzen. Eine Möglichkeit zur Umsetzung dieser Ziele bietet das aktuelle Stadterneuerungsgebiet ,,St. Leonhard/ Schweinau“.

 


 

Punkt 2:

Es geht uns zunächst um Parkplatzprobleme. In 2017 erreichten uns häufig Beschwerden, dass immer mehr private Paketzustellerbetriebe und Transportunternehmen ihre Transporter, aber auch Lkws über 7,5 t im Wohngebiet des Nachts abstellen. Genau betrachtet handelt es sich hier um eine Privatisierung des öffentlichen Raums.

Diese Transporter und Lkws gehören des Nachts auf einen Firmenparkplatz und sonst nirgendwohin. Sie, die Bürger aus unserem Stadtteil, können ja auch nicht ihre Pkws auf den geheiligten privaten Parkplätzen der Kaufländer oder Baumärkte übernachten lassen. Dieses Thema wäre nicht so brisant, wenn nicht schon mehrere Male Rettungswagen oder die Feuerwehr nicht zum Einsatzort gelangen konnten, weil die Straßen zugeparkt waren. Hier muss etwas geschehen!

 

Punkt 2: Antworten der Stadt Nürnberg

Antwort auf die Parkplatzproblematik

Die Kommunale Verkehrsüberwachung wird ihren Überwachungsbereich auf St. Leonhard und Schweinau noch in 2018 in Abstimmung rnit der Polizei ausdehnen, um einen höheren Überwachungsdruck zu erzeugen. Damit werden dann bislang – aufgrund der Überlastung der Polizei – ungeahndet gebliebene Verkehrsordnungswidrigkeiten mittels Verwarnungs- und Bußgeldem geahndet.

Dazu wird auch die Ahndung von Verstößen gegen gesetzliche Halteverbote gehören. Gesetzliche Halteverbote bestehen z. B. in Straßen, die bei geparkten Fahrzeugen auf eine Breite von weniger als 3,0 m eingeengt werden. In diesen Fällen ist die Feuerwehrzufahrt stark beeinträchtigt. Solche Verstöße können z. B. dann bestehen, wenn breitere Fahrzeuge, nicht nur Lkw oder Transporter – verbotswidrig in Wohngebieten geparkt werden. Eine Verbotsbeschilderung ist im Falle gesetzlicher Halteverbots nicht erforderlich; bereits jetzt sollten solche Verstöße immer an die zuständige Polizeidienststelle gemeldet werden. Diese Zeugenmeldung ist wichtig, damit die Polizei vom Sachverhalt Kenntnis erhält und dann in eigener Verantwortung entscheiden kann, ob sie gegen die Ordnungswidrigkeit einschreiten muss.

 


 

Punkt 3:

2017 bei unserer 700 Jahr Feier waren viele von uns stolz darauf, dass die Schwabacher Str. und die Schweinauer Str. Teil der via imperii war, also der Reichsstraße im Mittelalter, die nach Venedig und weiter führte, Dürer 1494, Martin Luther 1518 sind an unserer Leonhardskirche vorbeigegangen. Heute ist es keine imperiale Straße mehr, sondern eine Spielhallen- und Wettbürostraße.

Ich zähle neun Spielhallen und Wettbüros. Und Sie wissen ja, dass Nürnberg die Stadt mit den meisten Spielhallen in Bayern ist und natürlich nimmt auch die Spielsucht zu. Wenn jemand, der Geld hat, im Kasino in Bad Reichenhall sein Geld verpulvert kann uns, dem Bürgerverein, das kalt lassen, wenn aber Wetten und Glückspiel immer mehr als normale Freizeitbeschäftigung angesehen werden, dann ist dies bereits eine normative Aufwertung und äußerst bedenklich.

Unsere Stadt hat sich um eine Einschränkung der Spielhallenanzahl bemüht. Dafür herzlichen Dank. Uns würde interessieren, was gegen diese Pest der Spielhallen und Wettbüros unternommen werden kann. Sie wissen vielleicht, dass kurz bevor diese Einschränkung gesetzlich möglich gewesen wäre, es eine Sondergenehmigung des Bayerischen Staates für diese Spielhallen gegeben hat.

Der Text dazu ist in der Tat kabarettreif: Suchtkranke können auf eigenem Wunsch hin gesperrt werden. Der Bürgerverein findet diese Massierung von Spielhallen in unserem Viertel skandalös, besonders skandalös ist, dass nur 150 Meter von der Leonhardschule entfernt eine Spielhalle und ein Wettbüro besteht.

 

Punkt 3: Antworten der Stadt Nürnberg

Im Bürgerversammlungsgebiet gibt es derzeit acht Spielhallenstandorte mit 12 Spielhallen. Seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags Ende 2011 wurde eine Spielhalle aufgegeben. In Nürnberg gibt es derzeit 144 Spielhallen an 99 Standorten. Ein Mindestabstand zu Kinder- und Jugendeinrichtungen ist nach dem bayerischen Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag nicht einzuhalten.

Spielhallen

Alle Einzelspielhallen, die von einer anderen Spielhalle mehr als 250 m entfernt sind, haben eine Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag und dem bayerischen Ausführungsgesetz erhalten. Nach den Vollzugshinweisen des Staatsministeriums des Innern wurde bzw. wird voraussichtlich (es sind noch nicht alle Verfahren abgeschlossen) fast allen Mehrfachspielhallen und Spielhallen mit einem Abstand unter 250 m eine Befreiung bis 30.06.2021 erteilt. Aufgrund des Mindestabstandsgebots und des städtischen Vergnügungsstättenkonzepts werden im Bürgerversammlungsgebiet in den nächsten Jahren voraussichtlich keine neuen Spielhallen mehr entstehen.

Glücksspielgeräte in Gaststätten

In Gaststätten sind nach der derzeitigen Rechtslage drei Spielgeräte zulässig, ab 10.11.2019 nur noch zwei Geräte. ln Vereinslokalen, die nicht gewerbsmäßig als Gaststätte geführt werden, dürfen keine Glücksspielgeräte aufgestellt werden. Zum Aufstellen benötigt der Aufsteller eine generelle Aufstellerlaubnis und eine Bestätigung, dass der Aufstellungsort den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Aufsteller müssen nur mitteilen, wo Geräte aufgestellt werden sollen, nicht aber die Anzahl und auch keinen Abbau. Es ist daher nicht bekannt, in welchen Gaststätten und Vereinslokalen aktuell wie viele Glücksspielgeräte vorhanden sind.

Wettbüros

Im Bürgervereinsgebiet sind fünf Wettbüros bekannt, in Nürnberg liegt die Gesamtzahl bei 30 bis 50. Anders als Spielhallen brauchen Wettbüros keine glücksspielrechtliche Erlaubnis durch die Stadt Nürnberg, sondern eventuell nur eine Baugenehmigung. Im Glücksspielstaatsvertrag ist die Vergabe von 20 Sportwettlizenzen in Deutschland und im bayerischen Ausführungsgesetz die Begrenzung auf maximal 400 Wettvermittlungsstellen in Bayern für die Lizenznehmer vorgesehen. Ein Mindestabstand zu Kinder- und Jugendeinrichtungen ist nicht enthalten.

 


 

Punkt 4:

Wenn ich morgens aus dem Fenster im vierten Stock auf die stattliche Platane vor unserem Haus blicke, wissen Sie, was mich dann fröhlich flatternd begrüßt? Es sind die Überreste eines Gelben Sackes, der sich dort vor zwei Jahren verfangen hat.

Wenn man den Informationen aus der Zeitung glauben darf, dann wird er allein bleiben müssen. Offensichtlich haben die Bemühungen des Städtetages, herzlichen Dank, und auch der Unmut der Bürger zu einem bescheidenen Fortschritt geführt.

Aus der NN vom 26.1.: Herr Pluschke, sie sprechen ja auch von einem „bescheidenen Pilotversuch“, der Aufstellung von Gelben Tonnen in ausgewählten Gebieten. Nun wäre es interessant, zu erfahren, ob auch unsere Stadtteile dabei sind. Wenn dies ein Erfolg werden sollte, dann benötigen wir eine gründliche Informationskampagne von Haus zu Haus, und zwar mit dem Einsatz einer Übersetzerkompagnie. Und dann müssen wir noch über die Altglas- und Altkleidersammelkisten sprechen.

Nun wird in der NN noch vermerkt, dass den Entsorgungsunternehmen keine Mehrkosten entstehen sollen, vorher lasen wir schon, dass die Entsorgungsunternehmen sich einer Verbesserung widersetzt hätten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, was sind das eigentlich für Zustände, da wird ein schwachsinniges Konzept, das formulierte ein Fachmann der Stadt, jahrelang aufrechterhalten. Die 11 privaten Entsorgungsunternehmen und ihre Lobby, wozu die Nebenerwerbsabgeordneten zählen, hatten und haben offensichtlich mehr Einfluss als der Städtetag, als die Städte und ihre Bürger.

Die Müllentsorgung, meine Damen und Herren, ist unserer Meinung nach eine öffentliche Aufgabe und gehört in eine Hand und zwar in die Hand der Stadt und wenn etwas daran zu verdienen ist, dann soll das die Stadt verdienen.

 

Punkt 4: Antworten der Stadt Nürnberg

Für die Hausmüllentsorgung in Deutschland sind zwei verschiedene Verantwortungsbereiche festgelegt. Die Entsorgung von Verpackungen aus Kunststoffen, Metallen, Papier und Glas wird von den dualen Systembetreibern (ehemals Grüner Punkt organisiert. Für die Entsorgung aller übrigen Haushaltsabfälle sind die Kommunen verantwortlich. Die Trennung der beiden Verpackungsbereiche erfolgte 1991 aufgrund der Einführung der Verpackungsverordnung.

Mit dem neuen Verpackungsgesetz, das zum 01.01.2019 in Kraft tritt, soll die Erfassung von wertstoffhaltigen Abfällen in den Haushalten weiterentwickelt werden. In 2018 sind Abstimmungsgespräche mit den jeweiligen Systembetreibern geplant. Hier wird auch.die Umstellung bei der Abholung von Leichtverpackungen von Gelbe Säcke auf Gelbe Tonnen ein Thema sein.

Eine geordnete Abfallentsorgung bedeutet, dass Verkaufsverpackungen aus Glas in die entsprechenden Container einzugeben sind und beim Einwurf auf die Farbtrennung zu achten ist. Zu den Regeln gehört auch, dass dort keine anderen Abfälle abgelagert werden.

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) reinigt die Altglascontainer im Stadtgebiet St. Leonhard/Schweinau bereits 3-mal pro Woche, bei Bedarf sogar 4-mal wöchentlich von abgelagerten Abfällen und Unrat.

Auf Dauer kann hier letztlich nur ein besseres Umweltbewusstsein und Verhalten der Bürgerinnen und Bürger Abhilfe schaffen.

 


 

Herzlichen Dank, bitte unterstützen Sie uns, indem Sie in unseren Bürgerverein eintreten. „Über Risiken und Nebenwirkungen“ eines Eintritts in unseren Verein ist mir nichts bekannt!

Klaus Thaler
1.Vorsitzender des Bürgervereins St. Leonhard / Schweinau, Nürnberg, 7. Februar 2018